Für die Zertifizierungsarten Personen- und Prozess-Zertifizierung gibt es einen unabhängigen Prüfungsausschuss, der die Einhaltung der in den Zertifizierungsprogrammen und Prüfungsordnungen beschriebenen Vorgehensweisen überwacht und bei deren Weiterentwicklung mitwirkt.
Die Aufgaben des Prüfungsausschsses umfassen insbesondere
- die Genehmigung der Prüfungsordnungen beziehungsweise ihre Änderung,
- die Überwachung der Organisation und Dokumentation der Prüfungen,
- die Entscheidung über Sonderfälle (Wiederholung, Annullierung oder Ausschluss von Prüfungen bei Täuschungsversuchen oder Ordnungsverstößen bei Prüfungen sowie Einzelfallentscheidungen bei Anträgen auf Nachteilsausgleich),
- die Entscheidung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren,
- die Entscheidung in Streitfragen über die Auslegung der Prüfungsordnungen.