Gegen Entscheidungen der Zertifizierungsstelle sowie gegen die den Entscheidungen zugrundeliegenden Prüfungsergebnisse kann innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zustellung des jeweiligen Bescheids per Email an einspruch@defino.de formell Einspruch eingelegt werden.
Die Einspruchsbearbeitung obliegt Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Er ist in die Zertifizierungsentscheidungen und denen vorausgehende Zertifizierungstätigkeiten (Antragsbearbeitung, Prüfungen, Zertifizierung) nicht eingebunden und der Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet.
Ein Einspruchsschreiben muss neben den vollständigen Personen- und Kontaktdaten des/r Einsprechers/in auch das Datum der Prüfung und die Prüfungsnummer enthalten, auf deren Grundlage die umstrittene Zertifizierungsentscheidung gefällt wurde. Außerdem muss deutlich dargelegt werden, wogegen – z.B. Punktzahl, Prüfungsabbruch und -ausschluss etc. – Einspruch eingelegt und womit er begründet wird.
Die Einspruchsentscheidung erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung. Die Entscheidung ergeht gegenüber dem/r Einsprechenden und gegenüber der Zertifizierungsstelle mit Begründung schriftlich oder in Textform. Gegen die Entscheidung der Einspruchsstelle ist kein Widerspruch möglich.