Veröffentlicht von: Finanzwelt, 14.01.2021
Seit drei Jahren gibt es mit der DIN 77230 eine erste DIN-Norm für die Finanzanalyse. Bald könnte auch die Nachhaltigkeitsberatung genormt sein.
In Zukunft müssen Finanzvermittler ihren Kunden Informationen über die Auswirkung von möglichen Anlageentscheidungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsfaktoren zugänglich machen. Diese Informationspflicht gilt besonders bezogen auf Finanzprodukte, die mit dem Hinweis auf Nachhaltigkeitsmerkmale beworben werden. Um einheitliche und nachvollziehbare Standards hinsichtlich einer seriösen und transparenten Diktion und Deklaration der Nachhaltigkeitsfaktoren bzw. von ESG-Kriterien in Finanzanlage- und Versicherungsprodukten zu erarbeiten, hat sich der „Arbeitskreis Finanzvermittlung und Nachhaltigkeitsfaktoren“ gegründet.