Veröffentlichung in: Versicherungswirtschaft Heute – Regulatorik sorgt für Unruhe in der Branche
Das Provisionsverbot ist endgültig vom Tisch, auch wenn Verbraucherschützer immer wieder danach rufen, wie jüngst Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer Reaktion auf ein Rundschreiben der Bafin. Dafür liegen die Folterwerkzeuge der Regulierung auf dem Tisch, Stichwort Insurance Distribution Directive, besser bekannt als IDD.
Seit einem Monat ist die neue Vermittlerrichtlinie nun in Kraft und Makler und Berater haben inzwischen ihre ersten praktischen Erfahrungen im Alltag gewinnen können. Dabei gelten für Versicherungsmakler im Rahmen der IDD eine ganze Reihe von Pflichten, wie die Pflicht zur Registrierung, die Pflicht zur Fortbildung (15 Std. pro Jahr), Auflagen für Annexvermittler, die strikte Trennung von Beratung auf Honorar- und Provisionsbasis, sowie die Pflicht zur Transparenz. Darüber hinaus bleibt das Provisionsabgabeverbot weiter bestehen, für die persönliche Beratung gelten Mindestanforderungen und zu jedem Produkt ist ein zusätzliches Informationsblatt obligatorisch.